Ausschreibung: Kunstwettbewerb Eingangsportale

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Hanau neu erleben. Der Stadtumbau bietet Gelegenheit, neben Einkaufen und Wohnen seit Jahren in der Bürgerschaft und Politik intensiv diskutierte Projekte im Bereich der Kultur zu entwickeln. Marksteine waren in den letzten Monaten die Turmhaube für die Alte Johanneskirche (November 2012), ein neuer Standort für die Plastik „Die sechs Schwäne und ihre Schwester“ (Albrecht Glenz, Schlossgartenweiher, April 2014), das Denkmal „Moritz und das tanzende Bild“ in Gedenken an Moritz Daniel Oppenheim (Robert Schad und Pascal Coupot, Freiheitsplatz vor dem Forum Hanau, Juli 2015), ein Denkmal für Paul Hindemith (Faxe M. Müller, Pestalozzi- / Paul Hindemith-Musikschule, November 2015) und die Gestaltung eines 10-teiligen Hanauer Märchenpfades durch die Innenstadt (Frühjahr 2016). Die „Neustadtplastik“ von Claus Bury wird mit der Neugestaltung der Französischen Allee realisiert. Alle Kunstwerke mit Alleinstellungsmerkmal leisten einen herausragenden Beitrag zu einer lebendigen Stadtgesellschaft und Urbanität. Sie verkörpern die Balance zwischen Tradition und Moderne und markieren das Stadtbild.

In diese Reihe von „Kunst und Kultur in Hanau“ zählt auch die Gestaltung von 6 großen Eingangsportalen des Hafengebäudes entlang der Westerburgstraße.

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Die Wohnungseingänge der Westerburgstraße 1-6 wurden von der belebten Straße nun auf die grüne Rückseite verlegt und erneuert. Damit bietet sich an, das Innenfeld der Portale künstlerisch zu gestalten (orange Flächen). Die zu realisierende Kunst muss an dieser prominenten Stelle als Eingangstor zur Innenstadt Hanaus einem hohen künstlerisch- ästhetischen Anspruch genügen.

Die Baugesellschaft Hanau GmbH schreibt hierzu in Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Hanau, der Sparkasse Hanau und der IG Hafentor einen jurierten Wettbewerb aus.

 

Teilnahmebedingungen

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen:

  • Die Ausschreibung richtet sich an örtliche, regionale, nationale wie internationale Künstlerinnen und Künstler, d. h. Einzelpersonen, Künstlerpaare und Gruppen, die im Bereich Bildende Kunst tätig sind.
  • Die Bewerber/innen sollten eine handwerkliche Ausbildung, ein künstlerisches Studium, bereits realisierte Arbeiten oder ein überzeugendes künstlerisches und umsetzbares Konzept vorweisen können.
  • Es gibt keine Altersbeschränkung.

Inhaltliche Prämissen

  • Die Ausschreibung steht unter dem Titel „Eingangsportale Hafentor Hanau“.
  • Die Innenfelder der Eingangsportale Westerburgstraße 1-6 sollen durch je ein Kunstobjekt dauerhaft profiliert werden.
  • Willkommen sind alle Projektvorschläge, die sich mit Bezügen zum Mainhafen, Handel und Wandel oder der (Hoch)Technologie beschäftigen und damit Hanau als Handels- und Wirtschaftsstandort profilieren. Märcheninterpretationen sind ausdrücklich nicht gewünscht; sie sind bereits mit dem Märchenpfad abgedeckt.
  • Denkbar sind u. a. Glas- oder Metalleinbauten mit Gemälden, Graffiti oder Lichtinstallationen. Denkbar sind auch Vitrinenlösungen, um Kunstwerke hinter Glas zu präsentieren.
  • Die Eingangsportale mit der Kunst sollen durch Bodenstrahler akzentuiert werden. Neben den Portalen werden an der Hauswand jeweils Informationen über das Werk und den bzw. die Künstler/in angebracht.
  • Angaben zu Maßen etc. finden Sie in der Anlage

Einzureichen sind per Briefpost folgende Unterlagen

  • Formloses Anschreiben mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Kontakt, kurzer Lebenslauf) auf max. 2 DIN A4-Seiten.
  • Kopie Zeugnis handwerkliche Ausbildung / künstlerisches Studium.
  • Kurzbeschreibung der beabsichtigten Arbeit mit schriftlichem persönlichen Kommentar zu jeder Arbeit (Bezeichnung, Angaben Material, Technik, Größe, Kosten etc.).
  • Urhebererklärung: die Interessenten erklären, dass sie geistige Urheber bzw. Inhaber der zur Umsetzung des eingereichten Vorschlages erforderlichen Rechte sind und im Erfolgsfall die weitere Vorbereitung und Durchführung zu den darin getroffenen Aussagen annehmen.
  • Einverständniserklärung zu den Wettbewerbsbedingungen.
  • Nachweis von bisher realisierten Arbeiten / Projekten, die auf max. 6 DIN A4-Seiten dargestellt werden.
  • Katalog-Einreichungen sind erwünscht, jedoch KEINE Einsendung von Originalen oder Modellen.
  • Ein ausreichend frankierter Rückumschlag. Andernfalls kann keine Rücksendung der Unterlagen bei Nichtberücksichtigung erfolgen.

Einsendeschluss ist der 31. Mai 2016, 16 Uhr. Es gilt das Datum des Poststempels.
Bewerbungen, die nach Fristablauf eingehen oder nicht alle geforderten Unterlagen umfassen, können aus Gründen der Gleichbehandlung keine Berücksichtigung finden. Die Einreichungen der ausgewählten Künstler/innen gehen in das Eigentum der Baugesellschaft Hanau GmbH über. Der Wettbewerb ist kein Vergabeverfahren nach VOB/VOL.

Verfahren, Jury und Budgetrahmen

Eine Fachjury, bestehend aus 9 Personen, wählt im ersten Schritt aus allen Einsendungen maximal 12 Arbeiten aus.

Die Jury besteht aus:

  • Oberbürgermeister / Kulturdezernent
  • Geschäftsführung Baugesellschaft
  • Vorstandsvorsitzender Sparkasse Hanau
  • Ortsvorsteher Ortsbezirk Innenstadt
  • Leitung der Staatlichen Zeichenakademie Hanau
  • Stadtplaner/in
  • Kunsthistoriker/in
  • Galerist/in
  • Vertreter/in der IG Hafentor

Die Fachbereichsleitung Kultur, Stadtidentität und Internationale Beziehungen der Stadt Hanau steht beratend zur Verfügung.

Die maximal 12 Künstler/innen werden nach Hanau eingeladen, um Ihre Ideen in einer Kurzpräsentation vor der Jury zu erläutern. Aus diesen maximal 12 Vorschlägen wählt die Jury sechs zu realisierende Arbeiten aus. Die Auswahl der sechs Arbeiten kann bereits in der ersten Jurysitzung erfolgen.

  • Über die Umsetzung beschließt der Aufsichtsrat der Baugesellschaft.
  • Jeder zur Realisierung ausgewählten Arbeit steht ein Budgetrahmen von maximal 5.500 Euro netto für das Künstlerhonorar (Idee und Konzept), Material, Farbe, Fahrtkosten, Transport etc. zur Verfügung.
  • Die Kosten für den Einbau (etwa zum Verschließen eines Kunstobjekts durch eine Glasscheibe) trägt die Baugesellschaft Hanau.
  • Die Arbeiten können von unterschiedlichen Künstler/innen gestaltet werden. Ein oder mehrere Künstler können aber auch alle oder mehrere Arbeiten übernehmen.
  • Kriterium bei der Auswahl der Arbeiten ist ausschließlich die künstlerische Leistung.
  • Die Jury behält sich das Recht vor, ihre Entscheidung nicht zu kommentieren.
  • Die letztendlich 6 Kunstwerke gehen in das Eigentum der Baugesellschaft Hanau über. Die Baugesellschaft behält sich vor, die Arbeiten nach Bedarf umsetzen zu können (etwa bei notwendigen Bauarbeiten, Renovierungen des Gebäudes etc.).
  • Die Arbeiten können im Rahmen von Sponsorings oder Patenschaften durch Serviceclubs, Firmen, Verbände, Privatpersonen etc. finanziert werden.
  • Durch die Einreichung der Bewerbung erklären sich die Künstler/innen mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; insbesondere steht den Künstler/innen gegen die Entscheidung der Fachjury kein Einspruchs- oder Klagerecht zu.

Publikation und Präsentation

  • Zum Wettbewerb wird eine Begleitschrift erscheinen.
  • Die ausgewählten Künstler/innen stellen digitales Fotomaterial des Werkprozesses kostenlos zur Verfügung.
  • Die Baugesellschaft Hanau und die Stadt Hanau erwerben für Abbildungen das Nutzungsrecht. Die Künstler/innen erklären sich damit einverstanden, dass die Baugesellschaft Hanau und die Stadt Hanau berechtigt sind, die angenommenen Werke in der Schrift, für Veröffentlichungen in der Presse, Publikationen und im Internet unentgeltlich zu reproduzieren. Für Irrtümer in der Begleitschrift und bei Presseveröffentlichungen kann keine Haftung übernommen werden.
  • Die Internetpräsenzen der final ausgewählten Künstler/innen werden mit der WebProjektdarstellung der Baugesellschaft Hanau / Stadt Hanau verlinkt.
  • Die Baugesellschaft Hanau veranstaltet zusammen mit der IG Hafentor eine Ausstellung, die alle sechs ausgewählten Arbeiten und deren konzeptionelle Hintergründe präsentiert.

Zeitrahmen

Es ist folgendes Zeittableau vorgesehen:

  • 22. Februar 2016: Beginn der Ausschreibung
  • 31. Mai 2016, 16 Uhr: Bewerbungsende und Abschluss der formalen Prüfung der Einsendungen
  • 7. Juni: 1. Jurysitzung, 13 bis 15 Uhr, Auswahl von maximal 12 Künstler/innen
  • 21. Juni 2016: 2. Jurysitzung, 14 bis 17 Uhr (Kurzpräsentation der Künstler/innen), Entscheidung, Bekanntgabe der Ergebnisse
  • Bis Ende 2016: Ausstellung der prämierten Entwürfe im Hafentor
  • Bis Mitte 2017: Realisierung

Einsendungen sind zu richten an:

Baugesellschaft Hanau GmbH
Janine Kretzschmar
Heinrich-Bott-Straße 1
63450 Hanau

Rückfragen unter 06181/2501-14

Ausschreibung Kunstwettbewerb Eingangsportale Hafentor Hanau

Präsentation Kunstwettbewerb, Pressekonferenz 22. Februar 2016

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